AGB Verein Y.E.S. Starke Mädchen
1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Verein Y.E.S. (im weiteren «Veranstalterin») und den Teilnehmerinnen für sämtliche Trainings und Workshops sowie alle damit im Zusammenhang stehende Vertragsverhältnisse.
1.2. Die Veranstalterin stellt Dienstleistungen im Bereich Selbstbewusstseins-Training zur Verfügung. Die AGB sind anwendbar für die Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistungen der Teilnehmerinnen, die auf irgendeine Weise (per Telefon, E-Mail, Internet, Mobile usw.) von der Veranstalterin bezogen werden.
1.3. Teilnehmerin ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen in Anspruch nimmt, welche von der Veranstalterin erbracht werden oder die für den Bezug solcher Dienstleistungen bei der Veranstalterin angemeldet ist. Die Anmeldung ist mit der Rückbestätigung der Veranstalterin (nachweisbar im E-Mail-Ausgang der Veranstalterin) rechtsgültig. Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.
1.4. Mit der Inanspruchnahme einer Leistung erklären sich Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden. Bedarf es für die Inanspruchnahme der Dienstleistung einer Anmeldung, gelten diese Geschäftsbedingungen mit der gültigen Anmeldung als rechtsverbindlich und von den Teilnehmerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten angenommen und akzeptiert.
1.5. Abänderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und haben im Falle von abweichenden Sondervereinbarungen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
2. Anmelde- und Rücktrittsbestimmungen
2.1. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie von der Teilnehmerin bzw. ihren Erziehungsberechtigten per Registrationsformular auf der Website der Veranstalterin getätigt worden ist. Geschwister müssen von ihren Erziehungsberechtigten einzeln angemeldet werden.
Die Online-Anmeldung ist unter den erläuterten Bedingungen (Art. 1.3.) verbindlich. Der Platz ist nach Erhalt der E-Mail-Kursbestätigung gesichert.
Falls die Eltern innert weniger Minuten nach der Anmeldung keine E-Mail-Bestätigung erhalten, sind sie gebeten, zuerst im Spamfilter nachzuschauen. Falls sie nicht fündig geworden sind, müssen sie sich umgehend bei der Geschäftsleitung unter info@starke-maedchen.ch melden, damit die Anmeldebestätigung nachgesandt werden kann. Es ist ratsam, diese Adresse im Adressbuch zu speichern, um Spamfilter zu umgehen.
2.2. Die Kursgebühr ist auf das Konto von der Veranstalterin zu überweisen. Zur Einzahlung wird im Bestätigungsmail die IBAN-Nr. mitgeteilt. Es wird keine Rechnung verschickt.
2.3. Mehrtägige Trainings: Bei Abmeldungen nach Ausgang der Anmeldebestätigung (nachweisbar im E-Mail-Postausgang der Geschäftsleitung) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Erfolgt eine Abmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn, werden 50% der Kurskosten verrechnet. Bei Abmeldungen ab dem 7. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig. Bei Abbruch des Trainings besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung. Eine Annullationskostenversicherung bei Verhinderung, Unfall oder im Krankheitsfall wird empfohlen. Briefliche Mahnungen werden mit Mahngebühren von mindestens CHF 30.00 pro Mahnung versehen.
2.4. Tages und Halbtagesworkshops: Bei Abmeldungen nach Ausgang der Anmeldebestätigung (nachweisbar im E-Mail-Postausgang der Geschäftsleitung) muss die volle Kursgebühr bezahlt werden. Bereits bezahlte Kursgebühren werden nicht rückerstattet. Eine Annullationskostenversicherung bei Verhinderung, Unfall oder im Krankheitsfall wird empfohlen. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab. Briefliche Mahnungen werden mit Mahngebühren von mindestens CHF 30.00 pro Mahnung versehen.
2.5. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Verhinderungsgründen ein Training – auch kurzfristig – abzusagen. Die Teilnehmerinnen werden schnellstmöglich per E-Mail oder SMS über einen Ausfall informiert. Bei nicht Zustandekommen eines Trainings, das auf Verhinderungsgründe von Seiten der Veranstalterin zurückzuführen ist, wird der bereits geleistete Kursbeitrag vollständig zurückerstattet. Weitergehende Forderungen, insbesondere auf Schadenersatz oder etwaige Ersatzforderungen von Teilnehmerinnen (z.B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall, usw.), sind ausgeschlossen.
Die Veranstalterin haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, die durch eine Hilfsperson der Veranstalterin oder durch einen Dritten verursacht wurden, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
– höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches die Veranstalterin trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
2.6. Für jedes Training wird nach Ermessen der Veranstalterin eine minimale und eine maximale Teilnehmerinnenzahl festgelegt. Bei ungenügender Teilnehmerinnenzahl wird das Training nicht durchgeführt und die Kurskosten rückerstattet. Bei kleinen Gruppen behält sich die Veranstalterin die Prüfung vor, ob der Kurs mit nur einer Kursleitung durchgeführt werden kann. Etwaige Ersatzforderungen von Teilnehmerinnen (z.B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall, usw.) werden nicht übernommen.
2.7. Sollte eine oder beide der Trainerinnen aus unvorhergesehenen Gründen verhindert sein, behält sich die Veranstalterin den Einsatz von gleichwertigen Trainerinnen vor.
2.8. «Yoga durch Stärke» ist ein laufendes Angebot. Die Zahlung erfolgt im Voraus für ein Abo von 8 aufeinanderfolgenden Lektionen. Das Abo verlängert sich automatisch auf 8 aufeinanderfolgende Lektionen, wenn nicht bis spätestens am Montagabend vor dem letzten Training eine Abmeldung eintrifft. Erfolgt die Abmeldung später, fallen Annullierungskosten von CHF 50.00 an, sofern der Platz besetzt werden kann. Andernfalls sind die gesamten Kurskosten fällig. In den Ferien finden keine Yogalektionen statt. Die Ferien richten sich nach dem Ferienkalender der Volksschule der Stadt Zürich. Lektionen, welche wegen Krankheit oder sonstigem Fernbleiben nicht besucht werden, können nicht zurückerstattet werden. Für Abwesenheit durch einen Unfall oder einen Auslandaufenthalt von mindestens 3 Schulwochen kann auf Antrag das Abo verlängert werden.
2.9. Das wöchentliche Training ist ein laufendes Angebot. Die Zahlung erfolgt für ein Abo von 8 aufeinanderfolgenden Lektionen. Das Abo verlängert sich automatisch um 8 aufeinanderfolgende Lektionen, wenn nicht bis spätestens am Montagabend vor dem letzten Training eine Abmeldung eintrifft. Erfolgt die Abmeldung später, fallen Annullierungskosten von CHF 50.00 an, sofern der Platz besetzt werden kann. Andernfalls sind die gesamten Kurskosten fällig. In den Ferien finden keine Lektionen statt. Die Ferien richten sich nach dem Ferienkalender der Volksschule des jeweiligen Ortes. Lektionen, welche wegen Krankheit oder sonstigem Fernbleiben nicht besucht werden, können nicht zurückerstattet werden. Für Abwesenheit durch einen Unfall oder einen Auslandaufenthalt von mindestens 3 Schulwochen kann auf Antrag das Abo verlängert werden.
3. Versicherung & Haftung
3.1. Die Teilnehmerinnen, bzw. deren Erziehungsberechtigten, sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung) verantwortlich. Für von Teilnehmerinnen verursachte mutwillige Beschädigungen haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung.
3.2. Die Nutzung der Kursräumlichkeiten und Angebote erfolgt für die Teilnehmerinnen auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
3.3. Die Teilnahme an Kursen, insbesondere an physischen Elementen wie dem Brettchen zerschlagen im Workshop „Zeig deine Kraft!“ erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Die Haftung der Veranstalterin ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
4. Teilnahmefähigkeit
4.1. Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen sind der Veranstalterin bei Anmeldung schriftlich mitzuteilen (Rubrik „Bemerkungen“ im Online-Anmeldeformular). Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen abzulehnen, wenn die Veranstalterin oder Kursleitung der Ansicht ist, dass die gesundheitlichen oder psychischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Training nicht gegeben sind.
Sollte im Laufe des Trainings eine gesundheitliche Einschränkung eintreten, ist die Kursleitung umgehend zu informieren.
4.2. Beim Y.E.S. STARKE MÄDCHEN Training handelt es sich nicht um ein therapeutisches Angebot. Es ersetzt keine Therapie oder eine ärztliche Behandlung.
4.3.Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung, insbesondere keinerlei Haftung im Falle des Verschweigens allfälliger körperlicher oder seelischer Leiden, welche die Teilnahme am Training für nicht ratsam erscheinen lassen.
5. Fotos
5.1. Im Rahmen der eigenen Veranstaltungen können durch die Veranstalterin oder damit beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmerinnen erkennbar abgebildet sind. Mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Veranstalterin oder der Anmeldung dazu (Ziff. 1.2) erklärt sich die Teilnehmerin bzw. ihre Erziehungsberechtigen damit einverstanden, dass die Veranstalterin solche Aufnahmen zum Zwecke der Dokumentation, Berichterstattung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und für eigene Marketingzwecke unentgeltlich verwenden darf.
5.2. Ein Widerruf der Einwilligung einer Teilnehmerin oder ihrer Erziehungsberechtigten ist vor Kursbeginn der Geschäftsleitung von „Y.E.S. STARKE MÄDCHEN® “ schriftlich mitzuteilen.
6. Urheberrecht
© www.starke-maedchen.ch / Y.E.S. STARKE MÄDCHEN® – Youth Empowering Source
Alle Seiten/Beiträge auf www.starke-maedchen.ch und der Kursinhalte geniessen urheberrechtlichen Schutz. Eine Weiterverbreitung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Inhalte ist nicht zulässig, stellen einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar, werden strafrechtlich verfolgt und verpflichten zum Schadenersatz.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, gültiges Recht
7.1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gilt als Erfüllungsort sämtlicher Verpflichtungen der Sitz von Y.E.S. Der Erfüllungsort ist somit Zürich.
7.2. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht; für allfällige Streitigkeiten wird die ausschliessliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes am Sitz der Veranstalterin im Rahmen der jeweiligen Wertzuständigkeit vereinbart.
7.3. Sollten einzelne Teilbestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällig abzuschliessende individuelle Verträge nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen (Teil-) Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlicher Hinsicht möglichst genau erreicht wird.
7.4. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8. Änderungsbestimmung
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.
Y.E.S.® – im April 2025